das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg hat den Online-Unterricht vorläufig als nicht mehr zulässig beschlossen.

Was bedeutet das für Dich:

Der theoretische Unterricht ist als Präsenzunterricht zu absolvieren. Dieser findet statt:

Regulärer Unterricht:

Montag:       19:00 – 20:30Uhr
Donnerstag: 19:00 – 20:30Uhr

Zweirad Unterricht:

Mittwoch:     19:00 – 20:30Uhr (14 tägig)

Zukunft des Theorieunterrichts:

Derzeit seien Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe mit einer Reform der FahrschAusbO befasst, so Frieß. Ziel dabei sei die Umsetzung des Passus‘ aus dem Koalitionsvertrag der Ampel, wonach mehr digitale Elemente im Führerscheinunterricht ermöglicht werden sollen. Das BMDV beabsichtige, bereits in der kommenden Verkehrsministerkonferenz im März 2023 die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vorzustellen. Anschließend werde es an die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen gehen. Baden-Württemberg werde sich dabei für eine zügige Umsetzung einsetzen.

Was bedeutet das Konkret

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch künftig, sobald die derzeit laufenden Reformarbeiten zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung abgeschlossen sind,

  • Fahrschulen den kompletten theoretischen Unterricht als Präsenzunterricht anbieten dürfen und
  • voraussichtlich auch wieder Online-Unterricht möglich sein wird.

Dem Vernehmen nach ist momentan noch offen, ob künftig

  • jede Fahrschule frei entscheiden darf, in welcher Form sie den Theorieunterricht abhalten möchte
  • oder bestimmte Unterrichtsteile (z.B. affektive Lerninhalte) ausschließlich und zwingend als Präsenzunterricht durchgeführt werden müssen und die übrigen Lektionen wahlweise online oder in Präsenz angeboten werden dürfen.

Wir werden unsere Verbandsmitglieder informieren, sobald uns hierzu belastbare Erkenntnisse vorliegen.

Sobald es hierzu eine Entscheidung gibt, werden wir Euch informieren.